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Anzahl Mieter |
Preis Etagenwohnung |
Preis Dachgeschosswohnung |
1 Person |
€ 70,-- |
€ 70,-- |
2 Personen |
€ 80,-- |
€ 80,-- |
3 Personen |
€ 90,-- |
-- |
Mindestaufenthalt: 2 Tage. Sonderkonditionen für Langzeitmieter.
Endreinigung € 40,--.
Zahlung bei Anreise in bar oder 2 Tage vor Anreise auf mein folgendes
Konto:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle
für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des
Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung
sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese
vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur
wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2. Beherbergungsvertrag
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die
Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost,
E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt
(Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für
den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem
Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag,
sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre
Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich
von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht
unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung
als vertraglich vereinbart.
§ 3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die
Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer
durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur
für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die
subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden
bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom
Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein.
(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl
der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung
steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1
genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer
darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung
der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender
Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein
für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den
vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %,
anheben.
(6) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten
Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist
spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu
diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn der Anbieter hat
gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt.
EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert
werden.
(7) Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine
angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung
vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren
Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der
Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8. Tag
nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter
bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen
Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen
einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5
Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung
der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend
anzuwenden.
(8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters
aufrechnen.
§ 4. Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar
pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung
verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser
Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn
geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast
verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen
geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln
sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der
Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters
erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen
angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung
des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in
Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei
Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von
bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf
Balkonen und Terrassen erlaubt.
(5) Die Internetnutzung ist gestattet nach Abschluss einer
Internetnutzungsvereinbarung mit Angabe der Passnummer, soweit diese
nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen
(insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur
Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche
Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä.
ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl
ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den
Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von
Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä.
verpflichtet.
(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der
Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen
Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen
Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des
Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den
Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 5. Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1) Ein
Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht,
so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn
der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt
nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm
zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des
Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen
ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten
Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes
erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum
Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es
liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu
vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des
Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise
berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben:
Stornierung bis spätestens
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Höhe des zu entrichtenden
Übernachtungspreises
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30 Tage vor Anreise
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0 %
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25 bis 29 Tage vor Anreise
|
20 %
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15 bis 24 Tage vor Anreise
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40 %
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10 bis 14 Tage vor Anreise
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60 %
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5 bis 9 Tage vor Anreise
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80 %
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< 5 Tage vor Anreise
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100 %
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Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei
denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als
Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat
der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der
Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder
bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten
späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als
storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der
Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 €
(netto) verlangen.
(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten
Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in
diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung
vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet.
(7) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu
kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter
nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen,
b) die
Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder
bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht
wurde,
c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken
genutzt wird,
d) der
Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder
Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet,
ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters
zuzurechnen ist.
(8) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw.
Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs.
7 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder
Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt
bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein
Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle
von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer
außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.
§ 6. Haftung; Verjährung
(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die
Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters
beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht
unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis
oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den
Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie
gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine
Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich
ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der
Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder
seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung
und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben.
Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast
ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies
gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere
Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der
Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in
der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§ 7. An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur
Verfügung. Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein
späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter
vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn
dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
(2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 vereinbart
und findet in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 30,00
Euro erhoben
(3) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen
gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(4) Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in
Höhe von 150,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei
rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel
am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde
und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden
aufweist. Für den Fall darüberhinausgehender Schäden an der
Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den
für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2
BGB).
(5) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 11.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der
Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine
Zusatzzahlung. Diese beträgt
a) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach
11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr;
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht
bei einer Räumung nach 13.00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter
Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung
entstehenden weitergehenden Schäden.
(6) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle
Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden.
Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich
vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung
hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet,
die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
(7) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter
Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer
Schlösser zu leisten.
§ 8. Datenschutz
Siehe die Ausführungen zum Datenschutz unter Imressun&Datenschutz.
§ 9. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist 61350 Bad Homburg v.d.Höhe/
Deutschland. Gerichtsstand für Mietrecht ist Bad Homburg.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
(4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den
persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung
durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung
zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten
kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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